Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 KA 74/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertragsarztrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung von Vertragsarztsitz und Praxis; Verfahren der Ausschreibung und Nachfolgezulassung eines Vertragsarztsitzes für Radiologie; Umfassendes rechtlich geschütztes Interesse der kassenärztlichen Vereinigungen an der Regelung von Zulassungsangelegenheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerzteblatt.de (Pressemeldung)
Ausschreibung einer Praxis: "Vertragsarztsitz" und "Praxis"
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 18.03.1998 - S 19 Ka 13/95
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 KA 74/98
- BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R
Papierfundstellen
- NZS 1999, 156 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (12)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1998 - L 11 KA 62/98
Vertragsarztrecht
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 KA 74/98
Durch welche Umstände der Vertragsarztsitz bestimmt wird, hat der Senat im Beschluss vom 12.03.1997 - L 11 SKa 85/97 - in NJW 1997, 2422 ff dargelegt und im Urteil vom 07.10.1998 - L 11 KA 62/98 - vertieft.Ausgehend hiervon unterliegen mangels Vermögenswert (§ 1 KO) weder die Zulassung noch der Vertragsarztsitz der Beschlagnahme (eingehend hierzu Senatsbeschluß vom 12.03.1997 - L 11 SKa 85/97 - a.a.O. und Senatsurteil vom 07.10.1998 - L 11 KA 62/98 -).
Ungeachtet des höchstpersönlichen Charakters der Zulassung sowie deren öffentlich-rechtlicher Natur (hierzu Senatsurteil vom 07.10.1998 - L 11 KA 62/98 -) kann die Erklärung des Beigeladenen zu 8) im Schreiben vom 27.05.1994 auch als gewillkürte Prozeßstandschaft verstanden werden.
- BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90
Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen früheren Arbeitgebers im Rechtsstreit um …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 KA 74/98
Es fehlt nicht an der für eine Nachprüfung des Berufungsurteils im Rechtsmittelzug erforderlichen rechtlichen Beschwer (vgl. dazu BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 9 S. 27 ff m.w.N.).Eine solche Beschwer ergibt sich allerdings weder allein aus der Stellung als Beteiligter eines Verfahrens noch aus der damit verknüpften Bindung an ein über den Streitgegenstand erlassenes rechtskräftigesUrteil (vgl.: BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 9 m.w.N.; BVerwGE 87, 332, 337).
- BGH, 02.10.1987 - V ZR 182/86
Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine gewillkürte Prozess-Standschaft - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 KA 74/98
Diese ist zulässig, wenn der Prozeßführende vom Rechtsinhaber zu dieser Art der Prozeßführung ermächtigt worden ist, und er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an ihr hat (BGH NJW-RR 88, 126; vgl. auch BGH NJW 1987, 2018: schutzwürdiges Eigeninteresse).
- BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 4/91
Verpflichtung zur Übergabe der Patienten- und Beratungskartei bei Veräußerung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 KA 74/98
Diese Arztpraxis ist als Vermögensgesamtheit übertragbar (…vgl. Kuhn/Uhenbruck, Konkursordnung, 11 Auflage, 1994, § 1 Rdn. 78a m.w.N.;… Hencke, SGB V, § 103 Rdn. 1 m.w.N.; BGH NJW 1992, 737 ff; hierzu ausführlich Senatsbeschluß vom 12.03.1997 NJW 1997, 2422 ff) und hat einen einheitlichen Verkehrswert (Cramer, MedR 1992, 313;… Preißler a.a.O.). - BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89
Grundrechtskonkretisierende Normen
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 KA 74/98
Eine solche Beschwer ergibt sich allerdings weder allein aus der Stellung als Beteiligter eines Verfahrens noch aus der damit verknüpften Bindung an ein über den Streitgegenstand erlassenes rechtskräftigesUrteil (…vgl.: BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 9 m.w.N.; BVerwGE 87, 332, 337). - BSG, 16.06.1993 - 14a RKa 4/92
Zahnarzt - Parodontosebehandlung - Unwirtschaftlichkeit - Rechtsmittelbefugnis - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 KA 74/98
Im Unterschied zu den Krankenkassen und ihren Verbänden (hierzu BSGE 29, 65, 66 = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO und SozR 3-2500 § 106 Nr. 18 S. 97 ff) sind Kassenärztliche Vereinigungen jedoch aufgrund der ihnen übertragenen Verantwortung für eine den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung (§ 75 Abs. 1 SGB V) durch Entscheidungen der Zulassungs- und Berufungsausschüsse stets und unmittelbar in eigenen Rechten betroffen. - BSG, 17.12.1968 - 6 RKa 33/68
Kassenärztliche Versorgung - Beteiligung eines Krankenhausarztes - Beschränkung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 KA 74/98
Im Unterschied zu den Krankenkassen und ihren Verbänden (hierzu BSGE 29, 65, 66 = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO und SozR 3-2500 § 106 Nr. 18 S. 97 ff) sind Kassenärztliche Vereinigungen jedoch aufgrund der ihnen übertragenen Verantwortung für eine den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung (§ 75 Abs. 1 SGB V) durch Entscheidungen der Zulassungs- und Berufungsausschüsse stets und unmittelbar in eigenen Rechten betroffen. - BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95
Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 KA 74/98
Sie setzt vielmehr voraus, daß die angefochtene Entscheidung in eigene Rechtspositionen des Beigeladenen eingreift (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 12). - BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86
Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 KA 74/98
Diese ist zulässig, wenn der Prozeßführende vom Rechtsinhaber zu dieser Art der Prozeßführung ermächtigt worden ist, und er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an ihr hat (BGH NJW-RR 88, 126; vgl. auch BGH NJW 1987, 2018: schutzwürdiges Eigeninteresse). - BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94
Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 KA 74/98
Der Senat ist nach Abwägung aller denkbaren Alternativen zu dem rechtlichen Ergebnis gelangt, daß der Vertragsarztsitz (=Ort der Niederlassung) mit der konkreten Praxisanschrift identisch ist (vgl. auch BSG vom 20.12.1995 - 6 RKa 55/94 - MedR 1996, 473, 474). - LAG Köln, 29.07.1992 - 7 Sa 335/92
Hauptsache; Erledigung; Berufung; Zulässigkeit; Beschwer
- LSG Rheinland-Pfalz, 21.08.1997 - L 5 Ka 27/96
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2002 - L 10 KA 23/02
Erteilung einer Genehmigung zur gemeinsamen Ausübung vertragsärztlicher …
Dies jedoch ist unabdingbar, weil anderenfalls keine Nachbesetzung möglich ist ( LSG NRW in MedR 1999, 237; BSG vom 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R - vgl. auch Möller in MedR 1999, 493, 495; a.A. Butzer in MedR 2001, 611). - LSG Hessen, 26.02.2004 - L 1 KR 618/02
Verband von Leistungserbringern - Unterlassungsanspruch gegen Krankenkasse wegen …
Anders ist die Aufgabenstellung bzw. Beschwer eines Verbandes zu beurteilen, wenn es etwa um die Berücksichtigung seiner eigenen Position als Vertragspartner der Krankenkassen gemäß § 127 SGB V geht oder um seine Beteiligung im Festsetzungsverfahren gemäß § 36 SGB V (vgl. insoweit Anm. v. Maydell in SGb 1992, 274; LSG NW, Urteil vom 21. Oktober 1998 - L 11 KA 74/98 - BSG, Vorlagebeschluss vom 14. Juni 1995 - 3 RK 23/94). - OLG Köln, 22.09.1999 - 13 U 47/99
Vertragsärztliche Versorgung; Übertragung eines Vertragsarztsitzes; …
Das Ziel der gesetzlichen Nachfolgeregelung in Abs. 6, die Gemeinschaftspraxis fortzuführen, kommt ferner in der Grundvoraussetzung des entsprechend anzuwendenden Abs. 4 S.3 (Nachfolgeabsicht) zum Ausdruck und führt dazu, daß auch das Ermessenskriterium "Eignung" in Satz 4 in dem Sinne zu verstehen ist, daß das Eignungsprofil des Bewerbers mit dem Anforderungsprofil der Praxis möglichst deckungsgleich sein soll (LSG NRW, MedR 1999, 237, 240 und MedR 1999, 333, 338). - SG Aachen, 23.09.2003 - S 7 KA 14/03
Vertragsarztangelegenheiten
Dass dieses Ermessenskriterium aber nur einen Ausgleich dafür schaffen will, dass der verbliebene Gemeinschaftspraxisinhaber den Nachfolger des ausscheidenden Mitinhabers nicht mehr frei aussuchen kann (so noch LSG NRW, L 11 KA 74/98 - Urteil vom 21.10.1998) , dass also das Recht zur Bestimmung des Nachfolgers nicht auf den Partner der Gemeinschaftspraxis übergeht, kann vorliegend dem Widerspruch der Beigeladenen nicht zum Erfolg verhelfen.